Wer ist Adressat der EU-Taxonomie?

Wer ist Adressat der EU-Taxonomie?

Die Taxonomie-VO richtet sich an Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen, sowie (große) Unternehmen, die verpflichtend eine nichtfinanzielle Erklärung nach Artikel 19a der Richtlinie 2013/34/EU veröffentlichen müssen. Ein Finanzmarktteilnehmer iSd Art 2 Z 1 der VO 2019/2088 ist:

  • ein Versicherungsunternehmen, das ein Versicherungsanlageprodukt (IBIP) anbietet;
  • eine Wertpapierfirma, die Portfolioverwaltung erbringt;
  • eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV);
  • einen Hersteller eines Altersvorsorgeprodukts;
  • einen Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM);
  • einen Anbieter eines Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts (PEPP Anbieter);
  • einen Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, der gemäß Art 14 VO (EU) 345/2013 registriert ist;
  • einen Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, der gemäß Art 15 der VO (EU) 346/2013 registriert ist;
  • eine Verwaltungsgesellschaft für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW); oder
  • ein Kreditinstitut, das Portfolioverwaltung erbringt

Wirtschaftsakteure, die nicht unter die Taxonomie-VO fallen, können diese Verordnung auf freiwilliger Basis anwenden.

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