Was ist die EU-Taxonomie?

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem, anhand dessen geprüft und festgelegt werden kann, ob und in welchem Maße eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Dadurch soll die Lenkung von Kapitalströmen hin zu „grünen“ Investitionen erleichtert werden.

Für die Festlegung der Taxonomiekonformität werden technische Bewertungskriterien für einzelne dieser Wirtschaftsaktivitäten herangezogen, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines oder mehrerer der übrigen Umweltziele vermeidet. Um eine Wirtschaftstätigkeit als „taxonomiekonform“  beurteilen zu können, muss zusätzlich ein gewisser Mindestschutz in Form von sozialen und Menschenrechts-Standards eingehalten werden.

Die Taxonomie trägt zur Vermeidung von Greenwashing bei und erhöht die Transparenz von Finanzprodukten im Hinblick auf deren Umweltauswirkungen. Sie ist jedoch kein Label und kein Instrument zur Klassifizierung von „guten“ und „schlechten“ Unternehmen. Der Rechtsrahmen für die Taxonomie wird durch die entsprechende EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) sowie eine Reihe von Delegierten Rechtsakten gebildet. Diese enthalten jedoch keine Verpflichtung zur Investition in bestimmte Vermögenswerte.

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