Was ist die Green Asset Ratio?

Was ist die Green Asset Ratio?

Ab 2024 müssen Banken ausweisen, welcher Anteil ihres Geschäfts nachhaltigen Kriterien genügt. Dieser Ausweis erfolgt durch eine neue Kennzahl, die sog. Green Asset Ratio (GAR). Die GAR setzt das nachhaltig finanzierte Geschäftsvolumen und die nachhaltigen Investitionen von Kreditinstituten ins Verhältnis zum gesamten Geschäftsvolumen. Die Offenlegung erfolgt als aggregierte GAR für erfasste bilanzwirksame Vermögenswerte sowie im Rahmen einer Aufschlüsselung nach Umweltzielen (Anm.: gemäß EU-Taxonomie) und nach Art der Gegenpartei. Mit der EU-Taxonomie wurde eine Arbeitsgrundlage für die Berechnung und das Reporting der GAR geschaffen, denn in die GAR fließen nur jene Assets ein, die zuvor als taxonomiekonform qualifiziert wurden. Details zur GAR-Berechnung für Kreditinstitute finden sich in Anhang V („KPI von Kreditinstituten“), Kapitel 1.2.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178.

Für eine tatsächliche Vergleichbarkeit des Anteils des nachhaltigen Geschäfts von Banken wird die Verfügbarkeit der benötigen Daten ebenso essenziell sein, wie die Klärung noch offener Fragen aus der Delegierten Verordnung. Es gibt außerdem keine Quote, die erfüllt werden müsste oder gar ein Verbot bestimmter Geschäfte. Dennoch wird die GAR in Zukunft eine wichtige Kennzahl darstellen und dazu beitragen, dass in Verbindung mit den jeweiligen Nachhaltigkeitszielen transparent und vergleichbar wird, wie die Institute auf dem geplanten Weg vorankommen.

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