Mithilfe technischer Bewertungskriterien wird bestimmt, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet und ob sie wesentliche Beeinträchtigungen eines oder mehrerer anderer Umweltziele vermeidet. Diese technischen Bewertungskriterien werden für eine Vielzahl von Wirtschaftstätigkeiten aus verschiedenen Sektoren (z.B. Forstwirtschaft, Energie, Verkehr, Baugewerbe und Immobilien etc.) erstellt und der Katalog wird laufend erweitert.
Sie beziehen sich vor allem auf Schwellenwerte oder Leistungsniveaus, die die Wirtschaftstätigkeit erreichen sollte, damit davon ausgegangen werden kann, dass sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der Klimaziele leistet.
Die Anwendung der technischen Bewertungskriterien ist Teil der Prüfung der Kriterien zur Festlegung der Taxonomiekonformität und damit der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten.
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